Klasse D
Fahrzeugart:
Große Busse
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf Linienverkehr bis 50km)
20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50km im Linienverkehr
Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.
Beinhaltet Klasse: D1