Fahrzeugart:
Mittlere LKW
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Fahrzeugart:
Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Beschreibung:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Mindestalter: 18
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1
Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
Fahrzeugart:
Schwere LKW
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
regulär 21 Jahre
Ausnahmen während oder nach Abschluss einer Berufsaubildung oder nach Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre
Nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste, THW, Feuerwehr und Polizei – ab 18 Jahre möglich
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1
Fahrzeugart:
Lastzüge
Beschreibung:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter:
regulär 21 Jahre
Ausnahmen während oder nach Abschluss einer Berufsaubildung oder nach Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre
Keine gesonderte Ausnahme für landesrechtlich anerkannte Rettungsdienste, THW, Feuerwehr und Polizei
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse:
C1E, BE, T
D1E bei Besitz von Klasse D1
DE bei Besitz von Klasse D